Baden-Württemberg 2026

Gemeldete Kürzungen im Arten- & Biotopschutz

Besonders betroffen sind einjährige Direktaufträge (LPR Teil B) inklusive ihrer Planung und Betreuung. Sie werden im Gegensatz zu standardisierten 5-Jahres-Verträgen (LPR Teil A) alljährlich neu vergeben. Aufgrund ihrer Flexibilität eignen sie sich besonders gut zur Entwicklung oder Verbesserung von Habitaten für hochgradig gefährdete Arten oder für die Umsetzung von Maßnahmen, welche über eine gängige landwirtschaftliche Nutzung hinausgehen. Obwohl es sich um einjährige Aufträge handelt, können sie oft nur in einer langjährigen, aufeinander abgestimmten spezifischen Abfolge wirken. Diese Direktaufträge sind für den Arten- und Biotopschutz von herausragender Bedeutung. Hier zu kürzen, hat besonders negative Auswirkungen.

Landschaftspflegemanagement Landkreis Konstanz

lokal
Für Pflege im Gelände: keine Meldung
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Im Auftrag des Landschaftserhaltungsverbands Landkreis Konstanz und des Regierungspräsidiums Freiburg koordinieren wir gemeinsam mit über 80 Landwirten, Landschaftspflegeunternehmen und weiteren Auftragnehmern jährlich weit über 300 Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes im Landkreis Konstanz. Seit Monaten standen Mittelkürzungen im Raum, ohne dass belastbare Informationen über deren tatsächliches Ausmaß vorlagen. Dadurch waren wir gezwungen, immer neue Streichlisten zu erstellen, Maßnahmen neu zu priorisieren und die Kürzungen den betroffenen Landwirten und Landschaftspflegeunternehmen zu vermitteln. Mit dem letztlich eingetretenen Ausmaß der Kürzungen hat jedoch niemand gerechnet. Statt Biotop- und Artenschutz zu organisieren, verwalten wir seit Monaten den Mangel.

Besonders gravierend empfinden wir die mangelnde Transparenz. Seit Monaten versuchen wir, die Landschaftspflege im Landkreis unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen zu organisieren. Gleichzeitig gibt es weder eine professionelle Kommunikation über die Ursachen der Mittelkrise noch eine verlässliche Perspektive für die kommenden Jahre. So sind weder unsere Arbeit als Planungsbüro noch das unternehmerische Handeln der von uns beauftragten Landwirte und Landschaftspflegeunternehmen verlässlich planbar. Die unmittelbare Folge sind Auftragsausfälle, ausbleibende Investitionen und der Abbau von Arbeitsplätzen – sowohl bei uns als auch bei den ausführenden Betrieben.

Besonders enttäuscht uns, dass die Folgen einer aus unserer Sicht unseriösen Mittelplanung und des politischen wie administrativen Missmanagements nicht von den Verantwortlichen getragen werden, sondern von denjenigen, die den Biotop- und Artenschutz vor Ort ermöglichen. Wir müssen Maßnahmen streichen und langjährigen Partnern absagen, obwohl diese ihre Betriebe über Jahre auf die besonderen Anforderungen der Landschaftspflege ausgerichtet und erhebliche Investitionen getätigt haben. So werden über Jahrzehnte aufgebaute Landschaftspflegestrukturen geschwächt, in die erhebliche öffentliche Mittel investiert wurden. Gerade angesichts der sich verschärfenden Biodiversitätskrise ist es ein verheerendes Signal, ausgerechnet die Strukturen zu gefährden, die erfolgreichen Biotop- und Artenschutz überhaupt erst ermöglichen.

Pflegekoordination für die Naturschutzgebiete im Kaiserstuhl

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Stand 2024 · 100 %
Für Planung & Betreuung: 21–40 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Mahd von rund 150ha an Magerrasen und Flachland-Mähwiesen nur maximal zu 50% möglich, wahrscheinlich weniger. Großflächige Brachen mit Grasdominanz und Aufkommen von Neophyten (Lupine, Goldrute, Robinie) in den Beständen führen zu einer Verschlechterung von FFH-Lebensraumtypen. Dringend nötige Aushagerung mastiger Bestände wird auf Jahre zurückgeworfen. Bemühungen zur Stabilisierung von Vorkommen landesweit vom Aussterben bedrohter oder stark gefährdeter Arten sind nur noch sehr eingeschränkt weiter realisierbar. Dies betrifft auch rund 70 Arten des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg (Schmetterlinge, Wildbienen, Heuschrecken, Pflanzen u.a.). 7 Landwirte bzw. Pflegeunternehmen haben drastische Einkommens-Einbußen.

Landschaftspflege-Betrieb auf der Schwäbischen Alb

mehrere_landkreise
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Eine Weiterführung des über 20 Jahre ausgebauten Familienbetriebes als reiner Dienstleister für den behördlichen Artenschutz ist auf Grund der Kürzungen in bewährter Weise nicht möglich.
Der Betrieb hat auf Grund seiner Spezialisierung für die speziellen Aufgaben im Naturschutz kein weiteres Standbein aufbauen können.
Ab März 2026 sind etwa 80% der projektierten Aufträge von den zuständigen Behörden nicht vergeben worden.
Die verbliebenen, meist über Stiftungsgelder der SNF gesicherten Arbeiten decken bei weitem nicht die Fixkosten des Betriebs.
Zwei verdiente und gut ausgebildete Mitarbeiter mussten entlassen werden, die Eltern unserer Enkel!

Teile unserer Spezialausrüstung mussten wir veräussern um Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu können. Das Finanzamt kennt keine Gnade und blutet uns komplett aus.

Ursprünglich war der mittelfristige Plan der Einstieg des Schwiegersohns in den Betrieb um die Nachfolge zu sichern. Projektiert war bereits auch der Bau eines eigenen Betriebshofes inklusive Lager und Umladestation für die sinnvolle Verwertung von Landschaftspflege-Materialien aus den Landkreisen RT, TÜ, BC und SIG. Das wäre ein branchenübergreifender Gewinn für die gesamte Region geworden und hätte weitere sinnstiftende Arbeitsplätze im strukturschwachen Gebiet der Schwäbischen Alb schaffen können.

Knapp 200.000 € zugesagte ELR-Fördermittel für dieses Projekt wurden zurückgegeben. Die Gesamtinvestition hätte sich inklusive Erweiterung des Fuhr- und Maschinenparks auf ca. 2,5 Mio € belaufen. Erste Bankgespräche waren bereits angelaufen. Bei der derzeitigen politischen Lage ist jedoch eine längerfristige Planung und Investitionen in diesem Umfang unmöglich geworden.

Wir haben in der Vergangenheit jährlich ca. 50-80 Einzelprojekte erfolgreich ausgeführt und zeichnen mit unserer Expertise mitverantwortlich für die Umsetzung einiger herausstechender Projekte des Artenschutzes in B-W.

Die Zukunft bleibt ungewiss.

Wasserbüffelweide Naturschutzgebiet Langenauer Ried

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Als Biolandwirt und Fachkraft für Umweltschutz und Landschaftspflege beweiden wir seit Jahren Naturschutzflächen mit unserer Wasserbüffelherde. Für diese Arbeit fallen die Mittel nun vollständig weg.

Wir führen die Wasserbüffelherde vorerst weiter. Eine solche Herde kann man nicht einfach von heute auf morgen abschaffen — und erst recht nicht kurzfristig wieder aufbauen. Eine Herde für die Landschaftspflege zu halten, geht auf Dauer nicht ohne verlässliche Finanzierung. Wenn die Landesregierung meint, sie könne solche Mittel einfach streichen, suchen sich Betriebe andere Arbeit. Dann sind auch die Leute weg, die über Jahre verlässliche Partner waren. Und wenn sie einmal weg sind, kann das Land nicht in ein paar Jahren wieder anklopfen und erwarten, dass diese Arbeit einfach weitergemacht wird.

Unsere Flächen liegen in einem Kiebitz-Gebiet. Dort braucht es offene, feuchte Bereiche, passende Beweidung und Nachpflege. Wenn die Beweidung wegfällt, kommen Faulbaum und andere Gehölze wieder hoch. Offene Strukturen verschwinden, und mit ihnen Lebensräume für Arten wie den Kiebitz.

Besonders schwer nachvollziehbar ist, dass durch uns eine Entbuschungsmaßnahme für mehrere Tausend Euro pro Hektar durchgeführt wurde, die anschließende Ziegenbeweidung zur Nachpflege durch einen anderen Landwirt aber gestoppt wurde. Erst wird viel Geld ausgegeben, um eine Fläche freizustellen — und dann kürzt man die Folgepflege weg, die die Fläche dauerhaft offen halten soll.

Im Alb-Donau-Kreis erleben wir außerdem, dass die Landwirtschaftsverwaltung gegen die Naturschutzverwaltung arbeitet. Umso wichtiger sind die erfahrenen und kompetenten Leute vor Ort, etwa beim Landschaftserhaltungsverband. Diese Menschen sollte man stärken, nicht ausbremsen.

Landschaftspflege Hegau

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Ich bin ein 1 Mann Betrieb und habe mich vollkommen auf die Landschaftspflege in schwer zu pflegenden Biotopen eingestellt, die mit normalen landwirtschaftlichen Maschinen nicht möglich sind.

Diese Biotope beherbergen eine Vielzahl an seltenen Pflanzen und Tieren die in der Roten Liste ganz oben stehen. Um diese seltene Artenvielfalt in diesen, meistens Trocken- und Reliktstandorte, zu erhalten, wird dort gemäht, entbuscht + freigehalten und Neophyten bekämpft.

Wenn dies entfällt oder nur noch halbherzig gepflegt wird, dann werden jahrelange Arbeit um Jahre zurück geworfen und erfordern einen erheblichen finanziellen und ideellen Aufwand den optimalen Zustand wieder herzustellen.

Und nicht zu vergessen die soziale Seite:
Ich habe keinerlei Vorwarnung gehabt, als ich letztes Jahr im Dezember für über 25.000 Euro einen neuen speziellen Steilhang Balkenmäher finanziert habe. Das muß nun trotz gekürzten und wegfallenden Aufträgen zurück gezahlt werden.
Auch die Ferienplanung und viele andere familiäre Dinge sind davon betroffen.
Durch diese unangekündigten Sparmaßnahmen ist bei mir, der mit sehr viel Idealismus und Einsatz diese Pflegen durchgeführt hat, ein jahrelanges aufgebautes Vertrauen zerstört worden. Ein langfristiges Planen und investieren wird dadurch unmöglich gemacht , denn wer weiß ob das nicht nächstes Jahr, übernächstes Jahr oder später wieder so untransparent und kurzfristig gehandhabt wird?
Es sind also nicht nur Arten und Lebensräume davon betroffen, sondern auch wir Menschen sind sehr stark davon betroffen! Ohne uns gibt es diese Arten und Lebensräume nicht mehr und der Staat ist durch verschiedene Gesetze und Verträge verpflichtet die Artenvielfalt und deren Lebensräume zu erhalten.
Das geht aber nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit allen daran Beteiligten!

Landschaftspflege im FFH- und Vogelschutzgebiet Federsee

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Stand 2024 · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Seit Jahrzehnten über die Landschaftspflege erhaltene und optimierte (auch mit Mitteln aus EU-LIFE-Projekten) Nieder- und Übergangsmoore sind Lebensraum für eine enorme Artenvielfalt, darunter in Baden-Württemberg einzig hier vorkommende Arten (Karlszepter, Thiasophila bercionis und weitere). Die sehr großen, weitestgehend unzerschnittenen Flächen beherbergen für viele hoch gefährdete Arten die landesweit größten Populationen (z. B. Braunkehlchen, Großer Heufalter, Goldener Scheckenfalter, Zierliches Wollgras und viele andere). Ein Ausfall der Pflege würde zu einer Verbuschung vieler Flächen führen, die später nur mit großem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden könnte.
Mehrere Landwirte haben sich teilweise auf die Landschaftspflege spezialisiert und entsprechende Investitionen getätigt. Ein Streichen der Pflegemittel würde zu einem großen Vertrauensverlust gegenüber dem Naturschutz führen und sein Standing in der Region ganz erheblich schwächen. Ein laufendes Verfahren zur Wiedervernässung großer Flächen könnte gefährdet werden. Der Tourismus, eine wichtige Einnahmequelle im Federseegebiet, würde Schaden nehmen.

Biotoppflege im Naturraum "Bodanrück", Kreis Konstanz

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Naturraums Bodanrück im Landkreis Konstanz mit seinen Niedermooren (LRT 7230), Streuwiesen (LRT 6410), Magerrasen (LRT 6210) und weiteren hochwertigen Biotopflächen ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen, kontinuierlichen Landschaftspflege. Zahlreiche dieser Flächen sind als FFH-Lebensraumtypen geschützt und ihr Erhalt setzt eine regelmäßige, fachgerechte und langfristig planbare Pflege voraus. Hierzu zählen neben der Pflege der genannten LRTs auch die Bekämpfung invasiver Neophyten sowie ein funktionierendes Bibermanagement im Bereich der Biotope. Die massiven Kürzungen der Landesmittel gefährden diese bewährten Strukturen unmittelbar. Notwendige Pflegemaßnahmen können nicht mehr oder nur eingeschränkt umgesetzt werden, wodurch wertvolle FFH-Lebensraumtypen und die an sie gebundenen Arten akut gefährdet sind. Gleichzeitig wird das über viele Jahre aufgebaute Vertrauensverhältnis zu Landwirten, Landschaftspflegebetrieben, Grundstückseigentümern, Kommunen und weiteren Partnern nachhaltig beschädigt. Die im Gebiet zahlreich vorhandenen, hochwertigen Streuwiesen und Niedermoore sind z.B. aufgrund ihrer Kleinflächigkeit vielen negativen Randeffekten ausgesetzt und daher stark unter Druck. Häufig vorhandener Astbruch und hereinwachsende Gebüschränder sorgen schon innerhalb kürzester Zeit für deutliche Flächenrückgänge wenn nicht mehr gemäht werden kann! Kurzfristige Einsparungen drohen damit jahrzehntelange Naturschutzarbeit zunichte zu machen und stehen im Widerspruch zu den gesetzlichen Verpflichtungen des Landes zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der FFH-Lebensraumtypen (Wiederherstellungs-VO).

Biotoppflege im Naturraum "Westlicher Hegau", Kreis Konstanz

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Naturraums „Westlicher Hegau“ beruht auf einem außergewöhnlichen Mosaik aus Vulkanbergen mit Felsspalten-Vegetation (LRT 8210), Magerrasen (LRT 6210), Streuwiesen (LRT 6410) Nasswiesen sowie viel FFH-Grünland auf sehr schwierig zu bewirtschaftenden Standorten.

Hervorzuheben sind das Naturschutzgebiet Hohentwiel mit seinen hochwertigen Magerrasen und dem Vorkommen besonderer Arten, wie der Italienischen Schönschrecke. Das NSG Hausener Aachried mit kleinflächigen Streuwiesen, potentiellen Kiebitz-Habitaten und Vorkommen des Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Sowie das NSG Ehinger Ried mit hochwertigen Streuwiesen, Libellen- und Amphibienvorkommen. Zusammen mit den zahlreichen Magerrasen der Hegau-Vulkane und hochwertigen Mähwiesen bilden sie einen der abwechslungsreichsten Landschaften der Region.

Der Erhalt dieser Lebensräume ist unmittelbar von einer kontinuierlichen und standortangepassten Landschaftspflege abhängig. Ohne regelmäßige Mahd und gezielte Biotoppflege würden Magerrasen und Streuwiesen rasch verbuschen, nicht schlepperbefahrbares FFH-Grünland seine Artenvielfalt verlieren und die Habitatqualität für stark spezialisierte Arten deutlich abnehmen.

Die massiven Kürzungen der LPR-Mittel für die Landschaftspflege gefährden bewährten Pflegestrukturen unmittelbar. Besonders betroffen sind die aufwendigen Pflegeverfahren in schwierigem Gelände sowie die kleinflächigen, hochsensiblen FFH-Lebensräume. Gleichzeitig geraten die landwirtschaftlichen und landschaftspflegerischen Betriebe, die diese anspruchsvollen Maßnahmen unter den schwierigen topographischen Bedingungen dauerhaft sicherstellen, zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Damit droht ein erheblicher Rückschritt im Erhalt einer der artenreichsten und vielfältigsten Kulturlandschaften des Landes.

Biotoppflege im Naturraum "Mettnau und Radolfzeller Aach mit Schiener Berg und westlichem Untersee", Kreis Konstanz

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Die herausragende naturschutzfachliche Bedeutung des Naturraums „Mettnau und Radolfzeller Aach mit Schiener Berg und westlichem Untersee (Höri)“ beruht auf einem eng verzahnten Mosaik aus Streuwiesen, Riedlandschaften, Feuchtgrünland und Magerrasen. Gebiete, wie die Halbinsel Mettnau, die Radolfzeller Aachniederung sowie die Höri mit dem Schiener Berg gehören zu den bedeutendsten Natura-2000-Gebieten am westlichen Bodensee und beherbergen hochspezialisierte Arten wie den Wiesenknopf-Ameisenbläuling und das Bodensee-Vergissmeinnicht.

Der Erhalt dieser Lebensräume ist in weiten Teilen unmittelbar von kontinuierlichen und gezielten Pflegemaßnahmen abhängig. Ohne regelmäßige Streuwiesenmahd und angepasste Bewirtschaftung drohen Verbuschung, der Verlust typischer Arten und eine erhebliche Verschlechterung der FFH-Erhaltungszustände.

Die massiven Kürzungen der LPR-Mittel für die Landschaftspflege gefährden diese bewährten Strukturen unmittelbar. Notwendige Maßnahmen können nur noch eingeschränkt umgesetzt werden, wodurch sowohl die FFH-Lebensraumtypen als auch ihre charakteristischen Arten akut beeinträchtigt werden. Gleichzeitig geraten die landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Pflegeleistungen seit Jahren zuverlässig erbringen, zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Damit droht ein Verlust zentraler Partner der Landschaftspflege und ein Rückschritt im Erhalt einer der wertvollsten Kulturlandschaften am Bodensee.

Biotoppflege im Naturraum "Hegaualb", Kreis Konstanz

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Die herausragende naturschutzfachliche Bedeutung des Naturraums Hegaualb mit den Trocken- und Reliktstandorten Engen (TRE) beruht auf einer über Jahrzehnte kontinuierlich aufgebauten Pflege der artenreichen Magerrasen. Die Trocken- und Reliktstandorte zählen zu den bedeutendsten Refugien wärmeliebender und eiszeitlicher Reliktarten in Baden-Württemberg. Sie beherbergen landesweit einzigartige Vorkommen hochspezialisierter Tier- und Pflanzenarten, darunter das seltene Reckhölderle (Daphne cneorum) als charakteristische Leitart, sowie zahlreiche weitere Arten der Magerrasen (LRT 6210). Der Erhalt dieser europaweit geschützten FFH-Lebensraumtypen ist unmittelbar auf eine regelmäßige und standortangepasste Pflege angewiesen.

Auf den stark geneigten Hangflächen kommt dabei unter anderem der extensiven Schafbeweidung eine zentrale und unverzichtbare Rolle zu. Die Schäfereibetriebe sind hier nicht nur Partner, sondern tragende Säulen der Landschaftspflege, da mechanische Pflegeverfahren aufgrund der Topographie nur eingeschränkt oder gar nicht einsetzbar sind.

Die massiven Kürzungen der LPR gefährden diese bewährten Strukturen unmittelbar. Notwendige Pflegemaßnahmen können nicht mehr im erforderlichen Umfang umgesetzt werden, wodurch wertvolle Magerrasen, die einzigartigen TRE-Arten und die daran gebundene Biodiversität akut bedroht sind. Gleichzeitig geraten zahlreiche schafhaltende Betriebe, die seit Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt dieser europaweit bedeutsamen Kulturlandschaft leisten, wirtschaftlich unter Druck. Es ist hier z.B. davon auszugehen, dass sich viele Schafhalter aufgrund der aktuellen Entwicklung der Beweidung von aktuell neu entstehenden Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zuwenden und der Biotoppflege nach LPR künftig weniger zur Verfügung stehen.

Kurzfristige Einsparungen drohen damit jahrzehntelange Naturschutzarbeit zunichte zu machen und stehen im Widerspruch zu den gesetzlichen Verpflichtungen des Landes zum Erhalt der FFH-Lebensraumtypen und der biologischen Vielfalt.

Biotoppflege im Naturraum "Östlicher Hegau und Linzgau + Ablach, Baggerseen und Waltere Moor", Kreis Konstanz

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Naturraums „Östlicher Hegau und Linzgau mit Ablach, Baggerseen und Waltere Moor“ beruht auf einem Mosaik aus Feuchtgebieten, Moorresten, Abbaufolgelandschaften und extensiv genutztem Grünland (FFH-Mähwiesen).

So sind zum Beispiel insbesondere die Naturschutzgebiete Schwackenreuter Baggerseen, Heudorfer Ried zentrale Kernräume für stark gefährdete Arten der Feuchtwiesen- und Offenlandlandschaften. Hier werden großflächige Beweidungsprojekte durchgeführt, die gezielt auf die Offenhaltung und Habitatverbesserung für bodenbrütende Vogelarten (z.B. Kiebitz) ausgerichtet sind. Des weiteren finden in der Region etliche kleinere Beweidungsprojekte zur Offenhaltung von ehemalige Kiesgruben als Ersatzlebensräume oder Pflegemahden zur Entwicklung von FFH-Mähwiesen (LRT 6510) statt.

Die massiven Kürzungen der LPR-Mittel für die Landschaftspflege gefährden die etablierten Biotoppflegemaßnahmen unmittelbar. Ein Rückgang oder Ausfall der Biotoppflege würde zu einem raschen Verlust der Habitatqualität und damit zu weiteren Bestandsrückgängen etlicher Arten führen.

Gleichzeitig geraten die landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Maßnahmen tragen, zunehmend unter Druck, wodurch ein zentraler Baustein des Landschaftspflege ins Wanken gerät.

Pflegemanagement in Naturschutzgebieten und landeseigenen Flurstücken - Schwarzwald-Baar-Kreis

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Reduzierte und überwiegend ausbleibende Neophytenbekämpfung (Lupine, Goldrute, Japan-Knöterich) führen zu unmittelbaren und tlw. unwiderruflichen Beeinträchtigungen von europäisch und landesweit geschützten Lebensräumen und Arten (z.B. Katzenpfötchen und magere/nährstoffarme Lebensräume)
Veränderungen in der offenen und halboffenen Kulturlandschaft hin zu geschlossenen Waldlandschaften durch fehlende Weidepflege und manuelle Gehölzreduktion
Stagnieren und Aussetzen der Bemühungen zur Maßnahmenumsetzung zu beweideten, halboffenen Wald-Offenlandbereichen zur Förderung der Bergvogel-Arten wie Zitronenzeisig, Baumpieper und Ringdrossel.
Vertrauensverlust bei Neben- und Haupterwerbslandwirten und Existenzbedrohung bei Landschaftspflegebetrieben und -unternehmen.
Reduzierte und tlw. ausbleibende Erfolgs- und Maßnahmenkontrolle für eingesetzte Haushaltsmittel.
Reduzierter Umfang zur Organisation und Beratung der ehrenamtlichen und freiwilligen Naturschutzarbeit
Reduzierte und tlw. ausbleibende Evaluierung und Dokumentation von Maßnahmenerfolgen sowie fehlende Nachsteuerung bei Pflegemaßnahmen zum effizienten Mitteleinsatz.
Geringere/keine Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeiten für Naturschutzmaßnahmen des Landes Baden-Württembergs
Deutlich reduzierte und tlw. ausbleibende Begleitung und Beratung von Grünlandbewirtschafter_innen in Naturschutzgebieten zu wesentlichen Fragen zu Bewirtschaftung von geschützten Biotopen und Lebensraumtypen.

Artenschutzprogramm Libellen im Regierungsbezirk Freiburg

regierungsbezirk
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 81–99 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Der Regierungsbezirk Freiburg beherbergt weit über 300 und damit die Hälfte der in Baden-Württemberg im Artenschutzprogramm erfassten Vorkommen der seltensten und gefährdetsten Libellenarten. Damit diese Arten in Baden-Württemberg langfristig erhalten bleiben, ist es die Aufgabe des im Naturschutzgesetz verankerten Artenschutzprogramms, ihre Bestände zu überwachen und bei Bedarf Maßnahmen zu planen, zu organisieren und umzusetzen. Am stärksten gefährdet sind Libellenarten der Moorgewässer, der kleinen Temporärgewässer sowie der kleinen Fließgewässer. Das effektiv pro Vorkommen zur Verfügung stehende Stundenbudget hat sich in den letzten Jahren bereits stark reduziert, weil dem Zuwachs an Vorkommen sowie der Inflation nicht durch eine Erhöhung des Haushalts Rechnung getragen wurde. Libellen sind Schirmarten, von deren Schutz die gesamte Gewässerzönose profitiert. Das Artenhilfsprogramm wird seitens der Verwaltung als "Feuerwehrprogramm" bezeichnet und hat sich als äußerst effektiv erwiesen. Durch die drastischen Kürzungen ist die Erhaltung unserer seltensten Arten und damit der Biodiversität akut gefährdet. Für den Rest des Jahres kann zudem keine Beratung und Unterstützung der Landschaftserhaltungsverbände und Naturschutzbehörden erfolgen.

Artenschutzprogramm (ASP) Pflanzen im Regierungsbezirk Freiburg

regierungsbezirk
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 21–40 % weniger
Kürzung in 2026
Vorplanung · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Umsetzung ASP Pflanzen im RB Freiburg einschließlich selbst durchgeführter Pflegemaßnahmen.

Artenschutzprogramm Vögel im Regierungsbezirk Freiburg

regierungsbezirk
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 46–65 % weniger
Kürzung in 2026
Stand 2024 · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–50 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Pflegemaßnahmen, welche die Vorkommensgebiete von vom Aussterben bedrohten Arten nötig sind, müssen in diesem Jahr teils ausgesetzt werden. Die Erfassung der Brutbestände und die Erfolgskontrolle durchgeführter Maßnahmen muss reduziert werden. Die Dokumentation wird erheblich reduziert.

Betroffene Arten sind insbesondere Braunkehlchen, Wiesenpieper, Heidelerche, aber auch weitere Arten.

Schutzgebietsmanagement NSG Elzwiesen, NSG Rheinniederung Wyhl-Weisweil und geplantes NSG Nimburger Ried

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Die Kürzungen betreffen Naturschutzgebiete, die zudem als Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete und Ramsar-Gebiete ausgewiesen sind.
NSG Elzwiesen: keine Absprachen mehr mit Landwirten, keine Evaluierung der Mähwiesen, keine LPR-Zielkontrollen und Rücksprachen mit den Landwirten, keine Aufwertung der Wiesenqualität durch Streifenansaat im Herbst (Ziel: höheres Insektenangebot, Unterstützung der lokalen Population des Großen Brachvogels), nur noch 'Notpflege' der über viele Jahre entwickelten Naturschutz- und Libellengräben und Elzdämme, keine konsequente Umsetzung der Maßnahmen zur Verhinderung des lokalen Aussterbens der Gebänderten Heidelibelle, die hier ihr einziges stabiles Vorkommen im Land aufwies. Keine Betreuung der in den letzten Jahren u.a. mit Mitteln der Stiftung Naturschutzfonds eingerichteten 'Solar-Flutmulden".
NSG Rheinniederung Wyhl-Weisweil: keine Betreuung der Nachpflege der in den letzten Jahren über ASO angelegten Gewässer, keine Beratung bei Maßnahmen im Rahmen des IRP, keine Fortsetzung der Öffentlichkeitsarbeit und Gebietsentwicklung.
Geplantes NSG Nimburger Ried: Entfallende Entwicklungsmaßnahmen: Anlage eines Kleingewässernetzes (entfällt komplett).
Entfallende Unterhaltungsmaßnahmen:
Rücknahme von feuchtem Weidengebüsch (stark aufkommende Sukzession, jährliche Bekämpfung nötig),
abschnittsweise Uferfreistellung und Entschlammung von Gräben (u.a. Lebensraum der Helm-Azurjungfer).
Abschnittsweise Schilfmahd (jährlich, klein parzelliert, zur Unterdrückung von Gehölzaufkommen und Etablierung eines Schilf-Mosaiks). Abbruch der Koordination der Abstimmung mit den ehrenamtlichen Naturschützern.

Biotoppflege Westlicher und Oberer Hegau

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Unser landwirtschaftlicher Betrieb ist seit Jahrzehnten in der Landschaftspflege tätig und hat sich gezielt auf die Anforderungen des Naturschutzes ausgerichtet. Mit besonders leichter Feuchtflächentechnik, breit bereiften Maschinen mit niedrigem Schwerpunkt für Hanglagen, einer Mutterkuhhaltung zur sinnvollen Verwertung des anfallenden Mähguts sowie dem Bau und der Wartung von Weidezäunen leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Pflege wertvoller Biotope im westlichen Hegau und auf der Hegaualb.

Durch die kurzfristigen Mittelkürzungen bleiben dringend notwendige Pflegemaßnahmen aus. Feuchtwiesen und Magerrasen verbrachen, Gehölzsukzession und invasive Neophyten breiten sich wieder aus und über Jahre entwickelte Lebensräume verlieren innerhalb kurzer Zeit an Qualität. Gleichzeitig werden Strukturen zerstört, die der Naturschutz über Jahrzehnte aufgebaut hat. Die Folgen einer aus unserer Sicht unseriösen Mittelplanung und des politischen wie administrativen Missmanagements dürfen nicht zulasten landwirtschaftlicher Betriebe gehen, die sich auf die besonderen Anforderungen der Landschaftspflege spezialisiert, erhebliche Investitionen getätigt und sich für das Gelingen von Naturschutzprojekten ein Bein ausgerissen haben. Wer diese Betriebe verliert, verliert zugleich die Voraussetzungen für einen dauerhaft erfolgreichen Naturschutz.

Artenschutzprogramm Flechten

regierungsbezirk
Für Pflege im Gelände: keine Meldung
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Der Regierungsbezirk Freiburg beherbergt mit den Hochlagen des Südschwarzwalds ein Refugium für bundesweit vom Aussterben bedrohte Flechtenarten, die oftmals sonst nur noch in den Alpen vorkommen. Dazu zählen Glazialrelikte sowie empfindliche epiphytische Arten, die nur in Gegenden mit geringer Luftschaftstoffbelastung und hohen Niederschlägen vorkommen können. Oftmals liegen solche Vorkommen im Wald und müssen konsequent vor forstlichen Eingriffen geschützt werden. Die Erfassung und der Schutz dieser Vorkommen bedarf viel Zeit und behördliche Abstimmung, die nun nur noch in sehr begrenztem Umfang stattinden kann. Viele Vorkommen werden durch Budget-Kürzungen nicht mehr adequat betreut werden können und damit erlöschen.

Artenschutzprogramm Bachmuschel (Unio crassus)

regierungsbezirk
Für Pflege im Gelände: keine Meldung
Für Planung & Betreuung: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Die streng geschützte und vom Aussterben bedrohte Bachmuschel (Unio cassus) (FFH-Anhang IV) war einst ein typisches Faunenelement in den Fließgewässern Baden-Württembergs. Als Filtrierer trägt eine Population mit mehrerne tausend Tieren einen erheblichen Beitrag zur Reinigung der Gewässer bei. Obwohl die Art für Naturschutz, Wasserwirtschaft und Fischerei von rechtlicher und fachlicher Bedeutung ist, führt sie in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten ein Schattendasein. Die Mittel des (von Experten aktiv bei den Ministerien angemahnten und initiierten) Artenschutzprogramms waren noch nie sehr hoch - weder bei der LUBW, noch bei den Regierungspräsidien. In benachbarten Bundesländern wird pro Population ein hundert bis tausendfacher finanzieller Betrag zum Schutz und Erhalt einer Population geleistet - selbstverständlich. Durch die Mittelkürzungen können nun nicht einmal mehr die dringend notwendigen Beratungsstunden für die Behörden und Kommunen oder Privatpersonen von uns wahrgenommen werden. Das zarte Pflänzchen "Muschelschutz" wird schon wieder eingestampft - und das obwohl die Gefährdung weiter zunimmt. Zudem wird uns die Möglichkeit genommen, auch auf die anderen bedrohten limnische Arten, wie Steinkrebs, Bachneunauge oder Groppe während unserer Arbeit hinzuweisen. Eine wichtige Information an die Verantwortlichen: Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass dies die Bevölkerung es nicht interessiert, wenn das jahrtausendealte Naturerbe durch verloren geht und Gewässerschutz selbst in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise weiterhin eine untergeordnete Rolle spielt - oder dass Facharbeit bei komplexen Fragestellungen (Krebspest, Wirtsfische, Austrocknung, Neozoen) von Laien geleistet werden kann (siehe Gewässerbündnis).

Landschaftspflegemanagement Oberer Hotzenwald und Bernau im Landkreis Waldshut

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 81–99 % weniger
Kürzung in 2026
Vorplanung · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Der Obere Hotzenwald ist ein wichtiges Teilareal des vom Aussterben bedrohten Hochmoor-Gelblings. Entgegen früherer Annahmen („Moorschutz genügt“) haben umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt, dass sich die Vorkommen des Hochmoor-Gelblings nur durch intensive Betreuung und Pflege erhalten und stabilisieren lassen. Im Hotzenwald weist nur noch das am intensivsten betreute Teilgebiet eine stabile Teilpopulation auf. Ein Nachlassen der Betreuungsintensität würde zum Erlöschen der Hotzenwald-Population innerhalb kurzer Zeit führen. Wie bei zahlreichen Offenland-Arten sind ständige und kontinuierliche Pflegemaßnahmen zur Erzeugung und Offenhaltung von Habitaten zwingend erforderlich.

Gebietsmanagement in Naturschutzgebieten im Markgräflerland

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Die Naturschutzgebiete Vogelsang, Jennetal, Berghauser Matten, Ölberg Ehrenstetten, Kastelberg und Innerberg sind durch ein Mosaik aus Wald und Offenland gekennzeichnet. Die Erhaltung der FFH-Lebensraumtypen Magere Flachland-Mähwiesen und Kalk-Magerrasen, oft in der prioritären orchideenreichen Ausbildung, ist eines der obersten Ziele im Naturschutz. Auch das NSG Flugplatz Bremgarten ist reich an Grünland, das zudem eine überragende Bedeutung für den landesweiten Bestand der Grauammer hat. Die Betreuung der heterogenen und z.T. kleinparzellierten Flächen ist aufwendig. Die Mittelkürzungen werden zur Verschlechterung des Zustands der Flächen führen, unter anderem wird sich der Neophyt Feinstrahl (Erigeron annuus) weiter ausbreiten. Im jungen Naturschutzgebiet Zwölferholz-Haid wird die Gebietsentwicklung verzögert. Im NSG Hochstetter Feld kann die Bekämpfung des Roten Amerikanischen Sumpfkrebses nicht fortgeführt werden. Die Ausbreitung dieser invasiven Art in weitere Gewässer muss unbedingt verhindert werden, um immense ökologische Schäden abzuwenden.

Landschaftspflegemanagement in Naturschutzgebieten im nördlichen Landkreis Lörrach

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 81–99 % weniger
Kürzung in 2026
Vorplanung · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Reduzierte und überwiegend ausbleibende Neophytenbekämpfung (Lupine) führen zu unmittelbaren und tlw. unwiderruflichen Beeinträchtigungen von europäisch und landesweit geschützten Lebensräumen und Arten (z.B. Katzenpfötchen und magere/nährstoffarme Lebensräume)
Veränderungen in der offenen und halboffenen Kulturlandschaft hin zu geschlossenen Waldlandschaften durch fehlende Weidepflege und manuelle Gehölzreduktion
Deutlich reduzierte und tlw. ausbleibende Begleitung und Beratung von Grünlandbewirtschafter_innen in wesentlichen Fragen zu Bewirtschaftung von geschützten Biotopen und Lebensraumtypen.
Reduzierte und tlw. ausbleibende Erfolgs- und Maßnahmenkontrolle für eingesetzte Haushaltsmittel
Reduzierte und tlw. ausbleibende Evaluierung und Dokumentation von Maßnahmenerfolgen sowie fehlende Nachsteuerung bei Pflegemaßnahmen zum effizienten Mitteleinsatz.
Vertrauensverlust bei Akteuren der Landschaftspflege sowie den Neben- und Haupterwerbslandwirt_innen und Existenzbedrohung bei Landschaftspflegebetrieben und -unternehmen.

Umsetzungs-Management für FFH-Arten im Ortenaukreis

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Stand 2024 · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Pflegemahd in Kernhabitaten von hoch bedrohten Schmetterlingsarten kann nicht durchgeführt bzw nicht erweitert werden. Die Flächen fallen brach, werden zu falschen Zeitpunkten gemäht oder werden nur gemulcht. Betroffen sind insbesondere Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling sowie Schwarzfleckiger Ameisenbläuling. Die Populationen werden kleiner und sind teilweise vom Aussterben bedroht, der landesweit ungünstige Erhaltungszustand dieser FFH-Arten verschlechtert sich weiter.
Bereits begonnene Optimierung von Habitaten der stark gefährdeten Gelbbauchunke (FFH-Art) kann nicht weiter geführt werden, der Erhaltungszustand dieser FFH-Art verschlechtert sich ebenfalls.
Gehölzpflege-Maßnahmen und Erstpflege zur Herstellung und Vergrößerung von Habitaten der oben genannten hoch bedrohten Tierarten sowie von seltenen FFH-LRT wie den Pfeifengraswiesen (LRT 6410) können nicht durchgeführt werden, die Wiederherstellungs-VO der EU wird nicht erfüllt.

Landschaftspflegemanagement in Naturschutzgebieten bei Löffingen und Rötenbach (Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald)

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 81–99 % weniger
Kürzung in 2026
Vorplanung · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Die außerordentlich hohe, landes- bis bundesweite Bedeutung der beiden Naturschutzgebiete Ochsenberg-Litzelstetten und Rötenbacher Wiesen für zahlreiche sehr stark rückläufige Wiesenschmetterlinge, Wiesenvögel und seltenen Pflanzen der Magerrasen, Pfeifengraswiesen und Nasswiesen sowie der noch hohe Anteil an Mähwiesen der FFH-Lebensraumtypen 6510 (magere Flachland-Mähwiese) und 6520 (Bergmähwiesen) sind das Resultat einer intensiven langjährigen Betreuung durch Pflegemanagement vor Ort. Dieses sowie regelmäßige und zuverlässig planbare Direktmaßnahmen haben ein gutes Vertrauensverhältnis zu den in dieser ländlichen Region noch relativ zahlreichen extensiv wirtschaftenden Landwirten geschaffen. Das schlagartige und als willkürlich wahrgenommene Zusammenstreichen des Löwenanteils der vorgesehenen Landschaftspflegemittel zerstört das über viele Jahre mühsam aufgebaute Vertrauensverhältnis, droht jahrelange Arbeit zunichte zu machen und gefährdet Existenzen.

Umsetzung Artenschutzprogramm Käfer im Regierungsbezik Freiburg

regierungsbezirk
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorplanung · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Nachsuche nach seltenen und gefährdeten Käferarten unterbleibt; Bestimmung von bisherigen Nachsuchen wird ins kommende Jahr verschoben. Das Artenschutzprogramm konnte in verschiedenen Gebieten garantieren, dass die wenig untersuchte Artengruppe beim Pflegemanagement und auch bei anderen Planungen berücksichtigt wird.
Geplante Schutzmaßnahmen für den vom Aussterben bedrohten Deutschen Sandlaufkäfer müssen verschoben werden.

Unterstützung des LEV Bodenseekreis bei der Rückholung von Mähwiesen-Verlustflächen

lokal
Für Pflege im Gelände: keine Meldung
Für Planung & Betreuung: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Die Rückholung von Verlustflächen magerer Flachland-Mähwiesen und Bergmähwiesen ist eine zentrale Verpflichtung gegenüber der EU, die aus der FFH-Richtlinie resultiert. Bei unzureichender Umsetzung drohen hohe Konventionalstrafen.
Die Aufgabe ist komplex und beinhaltet unter anderem Ortstermine mit Landwirten zur Erhebung der Bewirtschaftungshistorie, Absprachen zur Maßnahmenplanung und
Formulierung von Maßnahmen für Rückholungsverträge. Nach Beginn der Arbeiten erfolgte aus Haushaltsgeünden ein plötzlicher Stopp, sodass die wichtige Unterstützung des LEV nicht fortgeführt werden kann. Aufgrund des späten Termins kann auch kein Ersatz für die in unserem Team freiwerdenden Mitarbeiterkapazitäten mehr beschafft werden.

Pflege im Naturschutzgebiet Dörlinbachergrund und Münstergraben

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: 1–20 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Eine seit Jahrzehnten durchgeführte differenzierte Pflegemahd findet nicht mehr statt. Die Wiesen werden rasch verfilzen, die für die geschützten Arten wichtigen Habitatstrukturen werden sich verschlechtern. Betroffen sind sehr artenreiche Magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510), gut ausgebildete Pfeifengraswiesen (LRT 6410), Nasswiesen, und Hochstaudenfluren. Außerdem werden zuvor von Gehölzen im Rahmen der Pflege freigestellte Flächen wieder verbuschen. Betroffen sind außerdem drei hochgradig gefährdete FFH-Schmetterlingsarten des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg: Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous, P. teleius), Goldener Scheckenfalter (Euphydryas aurinia).

Artenschutzprogramm Gelbringfalter und Glückswidderchen auf der Baaralb (Schwarzwald-Baar-Kreis)

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: 21–40 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Gelbringfalter und Glückswidderchen sind als sog. Lichtwald-Arten auf gezielte Auflichtungsmaßnahmen auf für die Arten geeigneten Standorten sowie Offenhaltung der Habitate durch kontinuierliche Nachpflege angewiesen. Als zielführende habitatsichernde und zugleich kostengünstige Maßnahme hat sich der jährliche Rückschnitt nachtreibender Gehölze erwiesen. Bei dieser Vorgehensweise erübrigt sich das aufwendige und kostenintensive Abräumen des Materials. Hierfür bedarf es jedoch dringend jährlich verfügbarer, flexibel einsetzbarer Mittel. Der Gelbringfalter ist als Art der FFH-Richtlinie streng geschützt und unterliegt dem Verschlechterungsverbot, das Land Baden-Württemberg hat die Verpflichtung zur Sicherung und Verbesserung des Erhaltungszustands der Populationen.

Artenschutzprogramm Apollofalter im Oberen Donautal (Lkr. Tuttlingen)

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 81–99 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: 21–40 % weniger
Kürzung in 2026
laufender Vertrag · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Durch gut koordinierte Kombination von Erstpflegemaßnahmen und Nachpflege über viele Jahre hinweg ist es gelungen, das einzige Vorkommen des Roten Apollofalters im Regierungsbezirk Freiburg sowie eine bedeutende Teilpopulation des Schwarzen Apollo zu stabilisieren. Ohne weitere Erstpflegemaßnahmen und insbesondere kontinuierliche Nachpflege, für die flexibel einsetzbare Mittel vorhanden sein müssen, ist mit einem Zusammenbruch der Apollo-Populationen innerhalb weniger Jahre zu rechnen. Schon 1-2 Jahre ohne Pflegekontinuität können fatale Auswirkungen haben: Im günstigsten Fall (1 Jahr Pflegepause) vervielfachen sich die Kosten bei Wiederaufnahme der Pflege, im ungünstigsten (Zusammenbruch der Populationen) waren alle bisher investierten Mittel umsonst. Beide Apollo-Arten sind als Arten der FFH-Richtlinie streng geschützt und unterliegen dem Verschlechterungsverbot, d.h. das Land Baden-Württemberg ist zur Sicherung und Verbesserung der Vorkommen dieser Arten verpflichtet.

Neckarhänge West

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Die Neckarhänge West sind Kalkmagerrasen und Lichtwaldstrukturen um die Stadt Horb. Teils handelt es sich um in den vergangenen Jahren erst freigestellte Ausgleichsflächen für grosse Bauprojekte in der Region. Die Mahd mit Abräumen und die Stockausschlagpflegen wurden für 2026 komplett gestrichen. Die Verbuschung wird in verschiedenen Bereichen sehr schnell voranschreiten, da hier grosse Bestände an Robinie- Pseudoakazia vorherrschen. Diese sehr schnell wachsende Gehölzart wird sehr schnell die Flächen überwuchern und so zu erheblichen Mehrkosten führen, sollten die Flächen in den kommenden Jahren wieder gepflegt werden. Hier werden die Steuergelder der Bürgerschaft sinnlos verbrannt.

Neophytenmahd im NSG Mindelsee (und anderen Gebieten)

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Im Naturschutzgebiet Mindelsee sowie anderen Naturschutzgebieten in der Region wird seid Jahren eine intensive, vielfach "händische" Mahd von gebietsfremden, dominanten Arten durchgeführt. Durch die regelmäßige Pflege vieler Streuwiesen und Magerwiesen konnten diese Neophyten zurückgedrängt oder zumindest ihre Ausbreitung unterbunden werden. So konnten Lebensräume für viele selten gewordene Pflanzen und Tiere erhalten bleiben. Durch die Kürzung der Mittel um 100% kann diese Mahd nicht durchgeführt werden. Die Neophyten sind sehr ausbreitungsstark, das Aussetzen der Mahd könnte unsere Mühen der letzten Jahre zunichte machen.

Durch die Kürzung mittem im Jahr entsteht auch für uns eine empfindliche Lücke im Haushalt.

Flusslandschaft Donauwiesen

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Kalkmagerrasen und Bergmähwiesen im Bereich NSG Flusslandschaft Donauwiesen bei Munderkingen und Lauterach wurden durch regelmässige Mahd und Freischneidermahd mit Abräumen gepflegt und in ihrer Einzigartigkeit und Artenvielfalt erhalten. Das Aussetzen der Pflege wird zu einer sehr schnellen Zunahme der Verbuschung beitragen. Die Kosten für die verspätete Pflege in kommenden Jahren wird die bisherigen regelmässigen Kosten um eine beachtliche Summe übersteigen. Eine naturschutzfachliche Katastrophe.

NSG Kugelberg

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Im NSG Kugelberg finden sich Artenreiche Kalkmagerrasen und Bergmähwiesen mit Vorkommen von Deutscher Enzian sowie Gelben Enzian und verschiedene geschützte Orchideenarten wie Knabenkraut etc. Die jährliche späte Mahd verhinderte die Verbuschung sowie die Eutrophierung. Die Streichung der Massnahme wird bereits kurzfristig zu einer wesentlichen Verschlechterung der Lebensraumtypen führen. Es wurden in den vergangenen Jahren rundlich Gehölze entfernt, deren Stockauschläge somit auch nicht entfernt werden. Die Folge wird eine erneute Verbuschung sein.

Sommermahd NSG "Hagstaffelweiher"

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Im Winter 2020/2021 wurde ein verbuschter, ehemaliger Magerrasenhang entbuscht und in der Folge einmal im Jahr gemäht, um die Fläche offenzuhalten und den Gehölzdruck weiter zu reduzieren.
Direkt im ersten Jahr stellten sich einige typische Magerrasen-Arten wieder ein, die zuvor verschwunden waren. Im fünften Jahr der Pflege hat sich die Artenvielfalt noch weiter erhöht. Unter anderem sind Herbst-Aster, Tausendgüldenkraut und der Kurzschwänzige Bläuling auf der Fläche zu finden. Nach wie vor ist der Gehölzdruck auf die Fläche jedoch sehr stark, so dass ein Jahr ohne Pflege einen starken Rückschritt bedeuten würde.

NSG Hirschauer Berg

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Die zu pflegenden Flächen wurden auf einen kleinen Bruchteil reduziert. Der Rest der sehr steilen ehemaligen Weinbergs-Terrassen wird der Verbuschung preisgegeben. Die Kosten in den Folgejahren werden um ein Vielfaches höher sein als die bisherige regelmässige Pflege durch Mahd. Bei der aktuellen Massnahme handelt es sich zudem um eine ausserordentliche Verschwendung von Haushaltsmitteln, da sie lediglich der "Ruhigstellung" der sehr wachen Naturfreunde in der Region dienen soll. Naturschutzfachlich kann die Vorgehensweise durchaus in Frage gestellt werden.

Neophyten-Management Landkreis Konstanz

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 81–99 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Die Pfeifengras-Streuwiesen in den Bodensee-Riedgebieten sind wertvolle Lebensräume für seltene Pflanzenarten wie Sibirische Schwertlilie, Mehl-Primel oder diverse Orchideen-Arten. Im vergangenen Jahrzehnt breiteten sich invasive, nicht-einheimische Arten wie Goldrute oder Springkraut in den Gebieten aus. Sie sind sehr konkurrenzstark und verdrängen somit die sensibleren, einheimischen Arten. Durch gezieltes Management kann der Druck durch diese Neophyten in einzelnen Gebieten deutlich verringert werden - allerdings nur, wenn wir das Management kontinuierlich fortführen. Ein so trockenes Jahr wie 2026 begünstigt Arten wie die Goldrute stark, während es Arten wie die Schwertlilie, die an nasse Bedingungen angepasst sind, ohnehin schwer haben. Ein Aussetzen des Managements in einem solchen Jahr konterkariert die in den vergangenen Jahren erzielten Erfolge und kann uns um mehrere Jahre zurückwerfen.

Entkusselung Naturschutzgebiet "Waltere Moor"

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Im Waltere Moor befinden sich zwei Streuwiesen-Fläche, die Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten bieten. Um diesen Arten mehr Raum zu schaffen, drängen wir dort jedes Jahr die aufkommenden Gehölze zurück. Wird diese Pflege ein Jahr ausgesetzt, verdoppelt sich der Aufwand im Folgejahr nahezu, während sich die Bedingungen für einige der oben genannten Arten in diesem Jahr deutlich verschlechtern.

Zwickelmahd NSG "Hohentwiel"

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Die Zwickel im Weinberg des Hegau-Vulkans Hohentwiel mit ihrer schütteren Vegetation und ihrem reichen Blütenangebot sind Lebensraum für zahlreiche Tagfalter, Heuschrecken und Wildbienen. Gottesanbeterin, Verkannter Grashüpfer und Mauerfuchs lassen sich hier unter anderem beobachten. Die Sommermahd dieser Bereiche verhindert ein Aufkommen von Gehölzen und bewahrt somit den Lebensraum dieser Arten. Das Aussetzen der Pflege in diesem Jahr hat einen erhöhten Pflegeaufwand im kommenden Jahr sowie eine Verschlechterung des Lebenraums in diesem und in den folgenden Jahren zur Folge.

Artenschutzprogramm Libellen im Regierungsbezirk Tübingen

regierungsbezirk
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 81–99 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Im Regierungsbezirk Tübingen befindet sich der größte Teil des Alpenvorlands mit den dort typischen und landesweit bedeutenden großen Moorgebieten mit wenigen verbliebenen Restpopulationen der Libellenarten Mond-Azurjungfer (Coenagrion lunulatum), Nordische Moosjungfer (Leucorrhinia rubicunda) und Zwerglibelle (Nehalennia speciosa) sowie die größten und stabilsten Vorkommen der FFH-Art Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis). Die Große Moosjungfer wird in den Landkreisen Ravensburg und Biberach bereits seit knapp 30 Jahren im Rahmen des Artenschutzprogramms Libellen sowie eines LIFE-Natur-Projekts im Vorfeld betreut. Ohne jährliche Maßnahmenumsetzung – Entlandungen, Freistellungen von Gewässern u.w. – wären die meisten der oberschwäbischen Populationen der Großen Moosjungfer längst erloschen, weil für die Art und andere in den Moorweihern vorkommende typische Rote Liste Arten keine geeigneten Fortpflanzungsgewässer mehr vorhanden wären. Infolge der massiven Kürzungen können auch die für die Erhaltung dieser Art dringend erforderlichen Pflegemaßnahmen nicht umgesetzt werden.

Artenschutzprogramm Libellen im Regierungsbezirk Karlsruhe

regierungsbezirk
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Auch im Regierungsbezirk Karlsruhe fehlen dem Naturschutzreferat Mittel zur Fortführung von Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen für hochgradig gefährdete Libellenarten im Artenschutzprogramm, so dass geplante Maßnahmen teilweise komplett gestrichen wurden oder nur eine Rumpfpflege möglich ist. Betroffen sind u.a. Populationen der FFH-Art Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) sowie der vom Aussterben bedrohten Sumpf-Heidelibelle (Sympetrum depressiusculum).

Magerrasenentwicklung, Entwicklungspflege Beweidungsflächen, Neophytenbekämpfung im westlichen Hegau

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 21–40 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Ich bin Landwirt und Landschaftspfleger mit Sitz im westlichen Hegau und habe meinen Betrieb in den vergangenen zehn Jahren gezielt auf die Pflege wertvoller Biotope spezialisiert. Dafür habe ich in besonders steigfähige Einachsmäher und angepasste Feuchtflächentechnik investiert. Im Auftrag der Naturschutzverwaltung und des Landschaftserhaltungsverbands pflege ich Magerrasen, Nasswiesen, Pfeifengras-Streuwiesen und Entwicklungsflächen des Biotopverbunds sowie bekämpfe invasive Neophyten.

Die kurzfristige Kürzung der Naturschutzmittel führt dazu, dass notwendige Pflegemaßnahmen in den Gebieten Höri, Radolfzeller Aachried und westlicher Hegau ausbleiben. Wertvolle Biotope verbrachen, Gehölzsukzession und invasive Arten gewinnen wieder die Oberhand und artspezifische Maßnahmen – beispielsweise für die Schwarze Mörtelbiene – können nicht mehr umgesetzt werden. Besonders hart trifft mich, dass die Kürzungen ohne Vorlauf erfolgen. Wer von landwirtschaftlichen Betrieben erwartet, sich auf den Naturschutz zu spezialisieren und dafür erhebliche Investitionen zu tätigen, muss sich auf eine verlässliche Förder- und Auftragspolitik verlassen können. Kurzfristige Kürzungen zerstören dieses Vertrauen.

Freischneidermahd und Abräumen im NSG Limburg - Sasbach am Kaiserstuhl

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
Stand 2024 · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Unter der Burgruine Limburg befinden sich Steinbrüche in denen die ASP-Art Rotflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda germanica) nachgewiesen wurde. Über viele Jahre wurde hier extrem aufwändig und anstrengend eine Mahd mit Freischneider und nachfolgendem händischem Abräumen in blocküberlagerter Steillage durchgeführt, von uns bisher für drei aufeinanderfolende Jahre.
Aufgrund von Kürzungen wurde die eigentlich notwendige zweite Pflege je Jahr bereits 2025 unterlassen und dies setzt sich 2026 fort, es wird nur ein Pflegegang durchgeführt. Dadurch wird die einmalige Pflege erheblich aufwändiger und die erreichten Offenhaltungs- und Strukturierungserfolge werden kaum dauerhaft aufrecht erhalten zu sein.
Darüber hinaus ist die Planungssicherheit für den Betrieb dadurch gestört. Da beide Maßnahmen pro Jahr auch naturschutzfachlich durch ein Planungsbüro geleitet und betreut werden, fällt auch beim Planungsbüro eine de-facto-Kürzung an.

Pflegekoordination Steiluferlandschaft Sipplingen

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: 41–60 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Auswirkungen der Kürzungen

Nachpflegearbeiten werden nicht ausgeführt, dies führt zu deutlich höheren Pflegekosten in den Folgejahren. Brombeeraustriebe bieten unschönes Bild für die Bevölkerung

Neophytenbekämpfung NSG Kreuzäcker

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Seit nunmehr 20 Jahren ist ein wichtiger Bestandteil bei der Pflege der ehemaligen Kiesgrube mit mehreren verschiedenen Biotoptypen die Bekämpfung der Neophyten, hier Lupinen und Goldrute.
Die Ausbreitung konnte über die Jahre sehr gut unterdrückt werden, und somit den seltenen Arten von Flora und Fauna den Lebensraum erhalten.
Setzt man damit aus explodiert die Ausbreitung und die Arbeit von vielen Jahren war umsonst!

Neophytenbekämpfung NSG Ruhestetter Ried, NSG Taubenried, NSG Egelsee

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 61–80 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Seit nunmehr 25 Jahren wurde in den beschriebenen NSG's rund um Pfullendorf Goldrute, Springkraut, Japanischer Staudenknöterich, Riesenbärenklau in mehreren Durchgängen pro Jahr erfolgreich zurückgedrängt.
Wenn jetzt unterbrochen oder gar aufgehört wird drohen katastrophale Auswirkungen für die Gebiete.

Japanischer Staudenknöterich im Bodenseekreis

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Stand 2024 · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Der japanische Staudenknöterich richtet fatale Schäden an, nicht nur an Flora und Fauna.
Das Aussetzen der Bekämpfung gibt dieser Pflanze so viel Aufschwung, dass eine Bekämpfung in Zukunft fast aussichtslos wird (siehe Rheinland-Pfalz). Auch wirtschaftliche Schäden, sowie Schäden an Bauwerken werden folgen.

Neophytenbekämpfung NSG Booser Ried

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Die Goldrute breitet sich im NSG Booser Ried rasant aus und wird die heimische Flora und Fauna immer mehr verdrängen.

Auf Schmetterlingsvorkommen abgestimmte Pflege des 'Glockeneichhanges'

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Vorjahr · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Der Glockeneichhang ist eine trockene, blütenreiche Magerwiese mit sonnigen Böschungen und flacheren, frischen Teilflächen, auf der mehere Schmetterlingsarten leben.
Der Rotklee Bläuling, Hauhechelbläuling, Blutströpfchen, Kleiner Perlmutfalter, Schachbrettfalter, Admiral, Schwalbenschwanz u.v.a.
Wird die Pflege ausgesetzt, wachsen Gräser, Sträucher, junge Bäume auf der Fläche. Die blütenreiche Magerwiese verschwindet nach und nach, wodurch Schmetterlinge weniger Nektarpflanzen und Raupenfutterpflanzen finden, licht- und wärmeliebende Arten wie der Hauhechelbläuling oder das Blutströpfchen gehen rapide zurück oder verschwinden ganz.
Die Artenvielfalt in Flora und Fauna nimmt rapide ab.

Entbuschung und auch Nachpflege entbuschter Bereiche im NSG Taubenried

lokal
Für Pflegemaßnahmen im Gelände: 100 % weniger
Kürzung in 2026
Stand 2024 · 100 %
Für Planung & Betreuung: keine Meldung
Auswirkungen der Kürzungen

Durch die Entbuschungsarbeiten entwickelt sich das Taubenried permanent wieder zu einer offenen Moorlandschaft - seltene Moorpflanzen (Sonnentau, Wollgras, Fieberklee ...) erhalten genügend Licht, der Wasserstand bleibt höher und viele gefährdete Tierarten (Schmetterlinge, Libellen, Vögel, Amphibien, ...) behalten ihren Lebensraum.
Sehr wichtig ist natürlich auch die Nachpflege bereits entbuschter Bereiche, um die Vernetzung der offenen Flächen sicherzustellen.
Bleiben die Maßnahmen aus, setzt der Verbuschungsprozess wieder ein und die Lebensräume gehen sehr rasch verloren ...

Das Ausmaß in Zahlen

Die folgenden Kennzahlen beruhen auf den uns bislang gemeldeten Fällen und dienen der Einordnung der derzeitigen Kürzungen. Sie werden laufend ergänzt.

 
49
gemeldete Fälle:
Mindestens
2,3 Mio. €
gekürzte Mittel insgesamt
mindestens
1,8 Mio. €
weniger für Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Gelände
betrifft v. a. Landwirte & Landschaftspflegebetriebe
mindestens
435.000 €
weniger für Planung & Betreuung
betrifft v. a. Planungsbüros, Freiberufler und Projektträger
Die Zahlen basieren auf den bei uns eingegangenen Meldungen und können von uns nicht überprüft werden. Exakte Angaben wurden übernommen; bei Meldungen in Betragsklassen wurde jeweils die untere Grenze berücksichtigt. Die Summe für Planung & Betreuung wird aus den gemeldeten Monatsgehältern für Projektleitung und Mitarbeitende berechnet, sofern keine konkreten Summen angegeben wurden. Zugrundeliegende defensive Kostenschätzung: 80 abrechenbare Stunden pro Monat bei 85 € für Projektleitungs-Tätigkeiten und 45 € für Mitarbeiter-Tätigkeiten (vor Steuern).
Foto: Mattis Karbiener